Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB der EpicWork AG für Geschäftskunden

§1 Geltungsbereich 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge der EpicWork AG, Boulevard der EU 7, 30539 Hannover, Deutschland (Anbieter) mit einem Vertragspartner im Sinne von § 3 (Kunde) über Leistungen aus dem Bereich des in § 2 genannten Vertragsgegenstandes. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß § 4 gültige Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu. Abweichende Vereinbarungen der Parteien, die sich insbesondere aus Angaben des Anbieters in einem Angebot oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung ergeben können, gehen den Regelungen dieser AGB vor. 

 

§2 Vertragsgegenstand

Der Anbieter erbringt Unternehmensberatungsleistungen und sonstige Dienstleistungen im Bereich des Marketings und der Kommunikation. Außerdem bietet der Anbieter die Organisation von Büroabläufen sowie die Erbringung von zentralen Verwaltungsdiensten und Coworking an. Gegenstand des Vertrages kann insbesondere sein:
a.) EpicWork Consulting, das heißt Vorträge für den Kunden oder beim Kunden sowie die Beratung des Kunden einschließlich Workshops, Coaching und Analysen,
b.) EpicWork Media, das heißt Mediendienstleistungen wie die Konzeption und Durchführung von Kampagnen im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken, einschließlich der Produktion von Filmen und sonstigem Audio- / Videomaterial, Markenkonzeption und -positionierung sowie die Veranstaltung von Events,
c) EpicWork Space, das heißt die Vermietung von Flächen für die Veranstaltung von Events, insbesondere von durch oder über den Anbieter veranstaltenden Kundenevents,
d) EpicWork Studios, das heißt die Vermietung eines Studios mit Ausstattung (Hardware), insbesondere für die Produktion von Audio- und Videomaterial, einschließlich der Unterstützung bei der Bedienung der Hardware (Bedienpersonal), 
e) EpicWork Software, das heißt die Bereitstellung von Software, die auf den Internet-Servern des Anbieters läuft (Software as a Service), insbesondere die Bereitstellung einer Befragungssoftware (EpicWork Companycheck), Software-Komponenten zur digitalen Weiterbildung und sonstige Komponenten in Zusammenhang mit der Mitarbeitergewinnung und -bindung. 

Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus dem Angebot des Anbieters und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

 

§3 Vertragspartner 

Der Anbieter schließt Verträge gemäß dieser AGB nur mit Geschäftskunden. Zu den Geschäftskunden zählen insbesondere Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dagegen schließt der Anbieter gemäß dieser AGB keine Verträge mit Privatkunden. Privatkunde ist im Zweifel jede Person, die nicht Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Zu den Privatkunden zählen insbesondere Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 

 

§4 Vertragsschluss 

Der Vertragsschluss kann, abhängig vom Vertragsgegenstand, im direkten Kontakt mit dem Anbieter (bspw. per E-Mail) und / oder in einem automatisierten Verfahren über die Internet-Seite des Anbieters (bspw. per Bestellformular) erfolgen. Dabei stellt die Darstellung und Bewerbung von Leistungen durch den Anbieter grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Ebenso sind Angebote des Anbieters im Zweifel noch unverbindlich und stellen nur dar, welche Leistungen der Anbieter für den Kunden zu welchem Preis erbringen kann. Das heißt, wenn der Kunde ein solches Angebot des Anbieters annimmt, gibt der Kunde rechtlich ein Angebot zum Vertragsschluss ab (Vertragsangebot), das noch der rechtlichen Annahme durch den Anbieter (Vertragsbestätigung) bedarf. Die bloße Bestätigung des Eingangs eines Vertragsangebots (Eingangsbestätigung) stellt noch keine Vertragsbestätigung dar. Die Vertragsbestätigung kann durch ausdrückliche Erklärung des Anbieters oder dadurch erfolgen, dass der Anbieter für den Kunden erkennbar mit der Leistungserbringung beginnt. Darüber hinaus stellt auch der Rechnungsversand oder eine sonstige Zahlungsaufforderung des Anbieters eine Vertragsbestätigung dar. Die Vertragssprache ist Deutsch. 

 

§5 Laufzeit und Kündigung 

Der Vertrag kann sowohl die einmalige Leistungserbringung zum Gegenstand haben als auch ein Dauerschuldverhältnis sein. Maßgeblich sind das Angebot des Anbieters und die jeweilige Leistungsbeschreibung. Ergänzend sind die Natur des Vertrages und die gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, wird der Vertrag im Zweifel auf unbestimmte Dauer geschlossen und kann von beiden Partei mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. 

 

§6 Preise und Zahlung 

(1) Alle Preisangaben des Anbieters, auf die diese AGB Anwendung finden, verstehen sich im Zweifel netto, das heißt ohne Umsatzsteuer. Auf die angegebenen Preise wird die Umsatzsteuer also noch aufgeschlagen, soweit sie anfällt (brutto). 

(2) Die Zahlung einmaliger Entgelte ist im Zweifel mit Vertragsschluss, die Zahlung wiederkehrender Entgelte monatlich im Voraus fällig. Die Rechnungsstellung kann per E-Mail an eine vom Kunden angegebene oder anzugebende Adresse erfolgen. Sie ist jedoch nicht Voraussetzung dafür, dass der Kunde in Verzug geraten kann. Dies gilt nicht für die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer, soweit der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. 

(3) Beanstandungen, die die Abrechnung von Beträgen betreffen, die im Vertrag nicht genau angegeben sind, hat der Kunde innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Wochen in Textform beim Anbieter geltend zu machen; die Frist beginnt mit dem Zugang der entsprechenden Rechnung. Andernfalls gilt die Abrechnung dieser Beträge als vom Kunden genehmigt. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter bei der Abrechnung arglistig gehandelt hat. Der Anbieter wird den 

Kunden in der jeweiligen Rechnung noch einmal auf die Ausschlussfrist hinweisen. Bei Beträgen, die im Vertrag nicht genau angegeben sind, kann es sich insbesondere um verbrauchs- oder nutzungsabhängige Entgelte handeln. 

(4) Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Zahlung bargeldlos per Banküberweisung auf das Geschäftskonto des Anbieters. Wurde eine Zahlung durch Lastschrift oder per Kreditkarte vereinbart, hat der Kunde eine ausreichende Deckung des entsprechenden Kontos zu gewährleisten. Kann eine Lastschrift nicht eingelöst oder die Kreditkarte nicht belastet werden (Rücklastschrift), ist der Kunde zur Zahlung einer Schadenspauschale in Höhe von 5,00 € verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Rücklastschrift nicht zu vertreten hat. Außerdem steht es dem Kunden frei, den Nachweis zu führen, dass dem Anbieter ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Umgekehrt steht es dem Anbieter frei, den Nachweis eines höheren Schadens zu führen. 

 

§7 Eigentumsvorbehalt 

Sieht der Vertrag den Kauf von Waren durch den Kunden vor, verbleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Versand- und sonstiger Nebenkosten im Eigentum des Anbieters. Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat. 

§8 Gewährleistung 

(1) Die Mängelrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (Gewährleistung); für die Haftung wegen Mängeln auf Schadensersatz gilt ergänzend die Haftungsbeschränkung gemäß §9. 

(2) Eine über die Gewährleistung hinausgehende Garantie des Anbieters besteht nur, wenn diese ausdrücklich, etwa in der jeweiligen Leistungsbeschreibung, vom Anbieter übernommen wurde. Der Hinweis auf eine Garantie des Herstellers stellt keine Übernahme einer Garantie durch den Anbieter dar. 

 

§9 Haftungsbeschränkung 

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes (ProdHG) sowie im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Anbieters auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen wird die Haftung des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel besteht nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. 

 

§10 Geheimhaltung und Datenschutz 

(1) Beide Parteien sind verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, welche von dieser als solche bezeichnet werden oder sonst als solche erkennbar sind, geheim zu halten. Die Pflicht zur Geheimhaltung erstreckt sich nicht auf Informationen, die einer Partei bereits bekannt waren oder von dritter, nicht zur Geheimhaltung verpflichteter Seite rechtmäßig bekannt werden, die bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden, die gesetzlich, gerichtlich oder behördlich offen gelegt werden müssen, oder die durch die jeweils andere Partei in Textform von der Geheimhaltung ausgenommen werden. Außerdem gilt die Geheimhaltungspflicht nicht gegenüber Mitarbeitern, Beratern, Erfüllungsgehilfen und Unternehmen, mit denen die jeweilige Partei im Sinne des § 15 Aktiengesetz (AktG) verbunden ist. Gegenüber solchen Personen darf eine Offenlegung jedoch nur erfolgen, soweit dies erforderlich ist. Außerdem müssen diese Personen vorab zur Geheimhaltung verpflichtet werden, sofern eine solche Verpflichtung nicht bereits besteht. Der Inhalt des Vertrages unterliegt ebenfalls der Geheimhaltung, nicht jedoch der Bestand als solcher. Der Kunde ist nicht berechtigt, Geschäftsgeheimnisse durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen der Einrichtungen, Anlagen und Systeme des Anbieters zu erlangen oder dadurch erlangte Geheimnisse zu nutzen oder offenzulegen. Weitergehende gesetzliche Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt. 

(2) Die Parteien beachten die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch den Anbieter gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung dieser Daten nach den Weisungen des Kunden als Verantwortlichem, die sich insbesondere aus dem Vertrag ergeben können. Die Einzelheiten einer solchen Auftragsverarbeitung legen die Parteien in einer gesonderten Vereinbarung fest, bei der es sich auch um einen Anhang zum Vertrag handeln kann. 

 

§11 Schlussbestimmungen 

(1) Undokumentierte Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Sofern dies für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam. 

(2) Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus dem oder aufgrund des Vertrages ergeben, Hannover (Deutschland) vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und der Vertrag schriftlich abgeschlossen oder schriftlich bestätigt wird. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts werden ausgeschlossen. 

(3) Der Kunde kann dem Anbieter gegenüber nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die ihm entweder aus demselben Vertragsverhältnis zustehen oder die von dem Anbieter unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.