Nutzungsbedingungen (AGB) der EpicWork AG

Stand: 10.08.2026 – Version 4.0

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der EpicWork AG und ihren gewerblichen Kunden für die Bereitstellung und Nutzung der EpicWork Plattform sowie der darin enthaltenen Module. Sie fassen die bisherigen Nutzungsbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Leistungsbeschreibungen in einem einheitlichen Vertragsdokument zusammen.

Aufbau dieses Dokuments

Dieses Dokument besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A – Nutzungsbedingungen (§§ 1–17) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vertragsverhältnisses: Vertragsschluss, Vergütung, Pflichten, Haftung, Laufzeit, Datenschutz.

  • Teil B – Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1–4) beschreibt, welche Leistungen der Anbieter im Einzelnen erbringt, und enthält die jeweils gültigen Preise. Für den einzelnen Kunden gelten nur diejenigen Anlagen, die er gebucht hat.

Beide Teile werden getrennt versioniert. Die jeweils gültige Fassung ist unter Nutzungsbedingungen – EpicWork einsehbar.

Rangfolge der Vertragsbestandteile

Bei Widersprüchen gilt in absteigender Reihenfolge:

  1. individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsscheine und Auftragsbestätigungen

  2. die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) – vorrangig für alle Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten

  3. Teil B – Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1 bis 4)

  4. Teil A – Nutzungsbedingungen (§§ 1 bis 17)

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

Teil A – Nutzungsbedingungen

§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich

1.1 Anbieter der unter der Webseite Führungskultur entwickeln & messen mit EpicWork angebotenen Leistungen und der EpicWork Plattform (im Folgenden „Plattform“) ist die

EpicWork AG Boulevard der EU 7 30539 Hannover Deutschland

(im Folgenden „Anbieter“).

1.2 Diese Nutzungsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge des Anbieters mit gewerblichen Kunden (im Folgenden „Kunde“) über die Nutzung der Plattform und der dort angebotenen Leistungen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.3 Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

1.4 Abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Ihrer Einbeziehung wird widersprochen, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung individuell in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen vor; im Übrigen gilt die im Abschnitt „Rangfolge der Vertragsbestandteile“ festgelegte Reihenfolge.

1.5 Welche Leistungsbeschreibungen aus Teil B für den einzelnen Kunden gelten, ergibt sich aus dem gebuchten Paket sowie aus den gebuchten Zusatzleistungen. Nicht gebuchte Leistungen sind nicht Vertragsgegenstand.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsinhalt

2.1 Die EpicWork Plattform wird durch den Anbieter für seine Kunden und deren Nutzer über das Internet als Software-as-a-Service bereitgestellt. Sie umfasst die Module PULSE, LEADERSHIP und KNOW-HOW. Inhalt und Funktionsumfang der Module ergeben sich aus Anlage 1.

2.2 Der Anbieter erbringt darüber hinaus die in den Anlagen 2 bis 4 beschriebenen Support- und Beratungsleistungen. Diese sind eigenständige, gesondert zu buchende und zu vergütende Zusatzleistungen und nicht Bestandteil der Pakete nach Anlage 1.

2.3 Eine individuelle Anpassung der Plattform sowie Beratungsleistungen werden vom Anbieter nicht geschuldet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Optionale Support- und Beratungsleistungen können gemäß § 3.6 zusätzlich gebucht werden.

2.4 Die Plattform wird ausschließlich über das Internet bereitgestellt. Zur Nutzung ist ein internetfähiges Endgerät mit aktuellem, marktüblichem Browser sowie eine Internetverbindung erforderlich. Eine Installation ist nicht erforderlich. Der Anbieter ist berechtigt, technische Anforderungen zu aktualisieren und auf marktüblichem Stand zu halten.

2.5 Entwicklungsvorbehalt. Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und einzelne Funktionen zu ändern oder zu ersetzen, solange der vertraglich geschuldete Gesamtumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Solche Weiterentwicklungen stellen keine Änderung der Leistungsbeschreibung im Sinne von § 15.4 dar.

§ 3 Pläne, Lizenzen und Geschäftsmodell

3.1 Plattform-Pakete im Überblick

Der Anbieter stellt die EpicWork Plattform in folgenden Paketen zur Verfügung:

  • Basic-Paket – kostenfreier Einstieg mit eingeschränktem Funktions- und Leistungsumfang (§ 3.2)

  • Business Pur – kostenpflichtiges Paket mit vollem PULSE-Funktionsumfang (§ 3.3)

  • Business-Paket – kostenpflichtiges Standardangebot mit vollem Modulzugang (§ 3.3)

  • Enterprise-Paket – individuell skalierbares Angebot mit erweitertem Funktions- und Serviceumfang auf Anfrage (§ 3.4)

Der Funktionsumfang, die enthaltenen Lizenzen und die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus Anlage 1 sowie aus der Darstellung unter https://www.epicwork.de/preise/ .

3.2 Basic-Paket (kostenfrei)

3.2.1 Der Anbieter stellt unter der Bezeichnung „Basic-Paket“ eine kostenfreie Variante der EpicWork Plattform bereit, die Zugang zum Modul PULSE in einem eingeschränkten Funktionsumfang bietet. Sie richtet sich an Unternehmen, deren Befragungsbedarf innerhalb der in Anlage 1 für das Basic-Paket genannten Lizenzzahl liegt, und dient dem Einstieg in die Plattformnutzung sowie der unverbindlichen Erprobung.

3.2.2 Eingeschränkter Funktions- und Leistungsumfang. Das Basic-Paket wird im jeweils bereitgestellten Funktionsumfang nach dem Prinzip „as is“ zur Verfügung gestellt. Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang jederzeit zu ändern, einzelne Funktionen zu deaktivieren oder Nutzungsobergrenzen (z. B. Anzahl Befragungen, Mitarbeitende, Datensätze) festzulegen oder anzupassen.

3.2.3 Keine Verfügbarkeitszusage. Die Verfügbarkeitszusage gemäß § 5 sowie die dort geregelten Ankündigungsfristen für Wartungsarbeiten gelten für das Basic-Paket nicht. Der Anbieter bemüht sich um einen stabilen Betrieb, sagt jedoch keine Mindest-Verfügbarkeit zu.

3.2.4 Kein garantierter Support. Ein Anspruch auf Support, Reaktionszeiten oder Fehlerbehebung besteht für das Basic-Paket nicht. Der Anbieter kann Hilfestellungen (z. B. über Self-Service-Materialien, In-App-Hilfen oder Community-Kanäle) bereitstellen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Persönlicher Support nach § 6.4 steht ausschließlich kostenpflichtigen Paketen zur Verfügung.

3.2.5 Jederzeitige Kündigung und Einstellung. Der Anbieter kann das Basic-Paket jederzeit, insgesamt oder für einzelne Kunden, ohne Angabe von Gründen einstellen, deaktivieren oder in ein kostenpflichtiges Paket überführen. Der Anbieter wird den Kunden hierüber – soweit zumutbar – mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail oder über die Plattform informieren; bei schwerwiegenden Missbrauchs- oder Sicherheitsfällen ist eine Deaktivierung auch ohne Vorankündigung zulässig. Der Kunde kann das Basic-Paket seinerseits jederzeit und ohne Frist beenden.

3.2.6 Verkürzte Datenvorhaltung. Abweichend von § 12.7 ist der Anbieter berechtigt, die Daten des Kunden unmittelbar nach Beendigung des Basic-Paket-Zugangs zu löschen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, benötigte Daten rechtzeitig zu exportieren.

3.2.7 Reduzierte Haftung. Bei der unentgeltlichen Bereitstellung des Basic-Pakets haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den unabdingbaren Regelungen des § 11.1 (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; Produkthaftungsgesetz; übernommene Garantien). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, einschließlich der Verletzung von Kardinalpflichten, ist für das Basic-Paket ausgeschlossen.

3.2.8 Keine Bewerbung gegenüber Beschäftigten. Der Kunde darf gegenüber seinen Beschäftigten keine über den tatsächlichen Funktionsumfang des Basic-Pakets hinausgehenden Eigenschaften zusichern und ist für die organisatorische Einbettung der Befragungen im eigenen Unternehmen selbst verantwortlich.

3.2.9 Übrige Regelungen. Im Übrigen gelten die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen entsprechend, insbesondere die Pflichten des Kunden nach § 7, die Vertraulichkeitsvereinbarung nach § 8, der Datenschutz und die Auftragsverarbeitung nach § 14 sowie das anwendbare Recht und der Gerichtsstand nach § 16.

3.3 Business Pur und Business-Paket (kostenpflichtig)

3.3.1 Business Pur richtet sich an Kunden, die ausschließlich das Modul PULSE im vollen Funktionsumfang nutzen möchten.

3.3.2 Das Business-Paket ist das Standardangebot des Anbieters und umfasst zusätzlich die Module EPIC LEADERSHIP und KNOW-HOW.

3.3.3 Der enthaltene Lizenz- und Funktionsumfang sowie die Preise beider Pakete ergeben sich aus Anlage 1.

3.4 Enterprise-Paket (auf Anfrage)

3.4.1 Für Kunden mit erweiterten Anforderungen an Funktionsumfang, Service-Level, Support oder Integrationen bietet der Anbieter ein Enterprise-Paket auf individueller Basis an. Das Enterprise-Paket richtet sich an Organisationen, deren Bedarf über den standardisierten Funktionsumfang des Business-Pakets hinausgeht.

3.4.2 Der konkrete Leistungsumfang, einschließlich Anzahl der Lizenzen, erweiterter Funktionen, Service-Level-Zusagen (z. B. Reaktionszeiten, Verfügbarkeit), priorisiertem Support und individueller Beratungsleistungen, wird zwischen Anbieter und Kunde individuell vereinbart und in einem gesonderten Leistungsschein oder Angebot dokumentiert.

3.4.3 Die Preise des Enterprise-Pakets werden individuell auf Grundlage des vereinbarten Leistungsumfangs kalkuliert.

3.4.4 Die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen gelten für das Enterprise-Paket entsprechend, soweit im Leistungsschein oder Angebot nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Abweichungen gehen die individuell vereinbarten Bedingungen vor.

3.5 Zusatzlizenzen

3.5.1 In den kostenpflichtigen Paketen kann der Kunde während der Vertragslaufzeit jederzeit digital in der Anwendung weitere Lizenzen erwerben. Die Preise und die Voraussetzungen, einschließlich der Frage, welche Lizenzart in welchem Paket buchbar ist, ergeben sich aus Anlage 1, Ziffer 4. Im Basic-Paket sind Zusatzlizenzen nicht buchbar.

3.5.2 Nicht mehr benötigte Zusatzlizenzen kann der Kunde mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode reduzieren (vgl. § 9.4).

3.5.3 Für das Enterprise-Paket können abweichende Lizenz- und Preismodelle individuell vereinbart werden.

3.6 Support- und Beratungsleistungen

3.6.1 Ergänzend zu den Plattform-Paketen können folgende kostenpflichtige Leistungen gebucht werden:

 
 

Leistung

Leistungsbeschreibung

PULSE Onboarding

Anlage 2

PULSE Begleitung

Anlage 3

Workshop und Beratung

Anlage 4

 

3.6.2 Diese Leistungen sind eigenständige Zusatzleistungen. Sie setzen einen aktiven PULSE-Account voraus, sind aber an kein bestimmtes Paket gebunden und untereinander frei kombinierbar. Sie sind unabhängig davon buchbar, ob das Paket monatlich oder jährlich abgerechnet wird.

3.6.3 Welche Leistungen ohne Zusatzbuchung enthalten sind, regelt § 6.

§ 4 Vertragsschluss

4.1 Der Vertragsschluss kann digital über die Plattform bzw. die Webseite des Anbieters oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

4.2 Für die Nutzung und den Abschluss eines Vertrages ist ein individuelles Nutzerkonto auf der Plattform erforderlich. Die Einzelheiten zur Registrierung und zur Nutzung der einzelnen Module ergeben sich aus den Informationen des Anbieters auf der Webseite und in der Plattform.

4.3 Darstellungen und Bewerbungen von Leistungen auf der Webseite stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Durch die Auswahl eines Plans und die Angabe der Anzahl und Art der Lizenzen gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des entsprechenden Vertrages ab.

4.4 Der Anbieter bestätigt den Eingang des Angebots unverzüglich. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter den Plan und die Lizenzen auf der Plattform freischaltet, dem Kunden eine Vertragsbestätigung zugehen lässt oder die Leistungserbringung erkennbar beginnt. Auch der Rechnungsversand stellt eine Vertragsbestätigung dar.

4.5 Digitale Abschlussbestätigung in Textform (§ 126b BGB). Der Vertragsschluss erfolgt in elektronischer Form. Der Kunde bestätigt seinen Vertragsschluss durch aktive Bestätigung (Klick-Bestätigung) im Bestellprozess. Der Anbieter speichert die Bestätigung mit Zeitstempel in einem Prüfprotokoll. Bei kostenpflichtigen Buchungen erhält der Kunde zusätzlich eine Bestätigung in Textform; die Rechnung, die ihm als PDF-Dokument zugeht, erfüllt diese Funktion (vgl. § 4.4). Für das kostenfreie Basic-Paket wird keine gesonderte Abschlussbestätigung erstellt. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich. Die Vertragssprache ist Deutsch.

4.6 Vertragsschluss über Zusatzleistungen nach § 3.6.

4.6.1 PULSE Onboarding und PULSE Begleitung werden im PULSE-Account gebucht. Mit dem Absenden der Buchung durch eine kontobefugte Person des Kunden kommt ein kostenpflichtiger Vertrag über die gebuchte Leistung zustande.

4.6.2 Workshops und einzelne Beratungsstunden werden nicht pauschal gebucht, sondern angefragt. Die Anfrage des Kunden ist unverbindlich. Der Anbieter erstellt ein individuelles Angebot; der Vertrag kommt erst mit dessen Annahme durch den Kunden zustande.

§ 5 Verfügbarkeit der Plattform

5.1 Der Anbieter stellt die Plattform mit einer zeitlichen Verfügbarkeit von durchschnittlich 99,5 % im Jahresmittel bereit. Die Verfügbarkeit versteht sich als Anteil der Zeit, in der der Dienst zur Verfügung gestanden hat, von der Gesamtzeit des Jahres abzüglich der vereinbarten Wartungsarbeiten.

5.2 Der Anbieter behält sich vor, Wartungsarbeiten im Umfang von bis zu 6 Stunden im Kalendermonat durchzuführen. Während dieser Zeit kann die Plattform ganz oder teilweise nicht verfügbar sein. Wartungsarbeiten werden in der Regel zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr durchgeführt, an Sonn- und Feiertagen auch zwischen 06:00 Uhr und 12:00 Uhr. Planbare Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail oder über die Plattform angekündigt.

5.3 Bei Notfall-Wartungen zur Abwehr akuter Sicherheits- oder Stabilitätsrisiken ist der Anbieter berechtigt, ohne Vorankündigung tätig zu werden.

5.4 Für das Basic-Paket gilt § 3.2.3.

§ 6 Support

6.1 Ein Supportfall liegt vor, wenn die Plattform die in Anlage 1 zugesagten Funktionen nicht erfüllt.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Leistungsausfälle und technische Fehler dem Anbieter unverzüglich über das Ticketsystem in der Plattform oder per E-Mail an die gültige Kundensupport-Adresse mitzuteilen. Die Fehlermeldung soll eine möglichst detaillierte Beschreibung der Funktionsstörung enthalten, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen.

6.3 Für alle Accounts verfügbar. In der Anwendung stehen das Hilfe-Center, der KI-gestützte Helfer EpicBot sowie das Ticketsystem zur Verfügung.

6.4 In den kostenpflichtigen Paketen zusätzlich enthalten. Persönlicher Support per E-Mail und Telefon. Der Anbieter antwortet so schnell wie möglich; eine feste Reaktionszeit ist nicht zugesagt und nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Service-Level können im Enterprise-Paket nach § 3.4.2 vereinbart werden.

6.5 Abgrenzung. Der Support hilft bei Fragen zur Anwendung der Plattform. Inhaltliche Beratung – insbesondere zur Gestaltung des Fragensets, zur Interpretation von Ergebnissen und zur Ableitung von Maßnahmen – ist nicht Gegenstand des Supports, sondern der Leistungen nach den Anlagen 2 bis 4.

6.6 Für das Basic-Paket gilt § 3.2.4.

§ 7 Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde darf durch die Nutzung der Plattform nicht gegen gesetzliche Verbote (insbesondere des Straf-, Wettbewerbs-, Marken-, Namens-, Urheber- und Datenschutzrechts), die guten Sitten oder die Rechte Dritter verstoßen.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich, keine pornographischen, erotischen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, beleidigenden oder sonst rechtswidrigen Inhalte über die Plattform zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.

7.3 Der Kunde ist für die Verwaltung seiner Nutzerzugänge selbst verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass Zugangsdaten geheim gehalten und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Bei Verdacht auf Missbrauch hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren.

7.4 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Kunden eingestellten Inhalte auf Rechtsverstöße zu prüfen. Erkennt der Anbieter Rechtsverstöße oder unzulässige Inhalte, ist er berechtigt, den Zugang zu den betroffenen Inhalten oder zum Kundenkonto ganz oder teilweise zu sperren. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über eine solche Maßnahme.

7.5 Mitwirkung bei Support- und Beratungsleistungen. Die Leistungen nach den Anlagen 2 bis 4 sind Dienstleistungen, die ohne Beteiligung des Kunden nicht erbracht werden können. Der Kunde

  • benennt eine verantwortliche Ansprechperson,

  • stellt die erforderlichen Angaben zur Organisationsstruktur bereit und

  • stellt sicher, dass vereinbarte Termine wahrgenommen werden.

7.6 Termine. Termine werden gemeinsam abgestimmt. Eine kostenfreie Absage oder Verlegung durch den Kunden ist bis drei Werktage vor dem Termin möglich; der Leistungsumfang umfasst je Termin eine solche Verlegung. Bei späterer Absage gilt der Termin als erbracht; im Rahmen der PULSE Begleitung gilt er als abgerufen. Muss der Anbieter einen Termin absagen, bietet er ohne Kostenfolge für den Kunden einen Ersatztermin an.

7.7 Voraussetzung für Ergebnis-Reviews. Ein Ergebnis-Review setzt voraus, dass die zugrunde liegende Befragung abgeschlossen ist und genügend Antworten für eine Auswertung vorliegen. Die Schwellenwerte nach §§ 8.2 und 8.3 bleiben hiervon unberührt; der Anbieter sieht keine Auswertungen, die der Kunde selbst nicht erhält.

7.8 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich die Leistungszeiträume nach den Anlagen 2 bis 4 entsprechend.

§ 8 Besondere Vertraulichkeitsvereinbarung zum Modul PULSE

8.1 Der Anbieter verpflichtet sich, keine Informationen von Beschäftigten des Kunden an Dritte oder an den Kunden selbst herauszugeben, aus denen sich unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf das Abstimmungs- oder Antwortverhalten einzelner Beschäftigter ergeben können. Dies gilt auch für individuelle Anfragen des Kunden, etwa telefonisch oder per E-Mail. Der Kunde hat hierauf keinen Anspruch.

8.2 Zum Schutz der teilnehmenden Beschäftigten werden Auswertungen in der Plattform erst angezeigt, wenn pro Auswertungseinheit (z. B. Team, Standort, Altersgruppe) mindestens fünf Teilnehmende vorliegen. Bei geringerer Teilnehmendenzahl erfolgt eine Anonymisierung der Anzeige. Dieser Mindestwert von fünf Teilnehmenden je Auswertungseinheit kann nicht unterschritten werden.

8.3 Unabhängig davon kann der Kunde für seinen Account festlegen, ab welcher Gesamtzahl abgeschlossener Teilnahmen die Auswertung einer Befragung freigegeben wird. Dieser Wert kann nur oberhalb von fünf liegen. Er wirkt auf die Freigabe der Auswertung insgesamt und tritt neben die Anonymisierung je Auswertungseinheit nach § 8.2, ohne sie zu ersetzen.

8.4 Die Datenverarbeitung im Rahmen der PULSE-Befragungen erfolgt nach dem Prinzip der Datenminimierung. Teilnehmende werden nicht über personenbezogene Identifikatoren (z. B. Klarnamen), sondern ausschließlich über Alias-Kennungen bzw. eine Mitarbeitenden-ID (MID) identifiziert. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) zwischen Kunde und Anbieter.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, ergeben sich die Entgelte aus Teil B dieses Dokuments sowie aus der Preisliste unter https://www.epicwork.de/preise/ in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Alle Preisangaben verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

9.2 Die Entgelte für die Plattformnutzung werden mit Beginn der vereinbarten Vertragslaufzeit fällig. Bei vereinbarter monatlicher Abrechnung sind die Entgelte monatlich im Voraus, bei vereinbarter jährlicher Abrechnung jährlich im Voraus zu zahlen. Verlängert sich das Vertragsverhältnis, werden die Entgelte für den Verlängerungszeitraum mit dessen Beginn fällig.

9.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, sind fällige Entgelte innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail zu versenden.

9.4 Zusätzlich gebuchte Lizenzen werden anteilig zur laufenden Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt. Bei jährlicher Abrechnung erfolgt die Verrechnung über eine einmalige Zusatzrechnung bis zum nächsten regulären Abrechnungstermin. Reduzierungen der Lizenzanzahl werden zur nächsten Abrechnungsperiode wirksam.

9.5 Sofern Zahlung per Lastschriftverfahren vereinbart wurde, hat der Kunde für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kosten, die dem Anbieter durch eine vom Kunden zu vertretende Nichteinlösung entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Bei einer Rücklastschrift hat der Kunde eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 5,00 € zu zahlen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen; dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

9.6 Der Anbieter kann seine Leistungen zurückbehalten und den Zugang zum Kundenkonto sperren, wenn der Kunde mit der Begleichung fälliger Entgelte in Verzug ist und der Anbieter dies zuvor angemahnt hat.

9.7 Beanstandungen zur Abrechnung von Beträgen, die im Vertrag nicht genau angegeben sind (z. B. nutzungsabhängige Entgelte für Zusatzlizenzen), hat der Kunde innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung in Textform geltend zu machen. Andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden in der Rechnung auf die Frist hinweisen. Dies gilt nicht bei arglistigem Handeln des Anbieters.

9.8 Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen oder Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

9.9 Abrechnung der Zusatzleistungen nach § 3.6. Für die Leistungen nach den Anlagen 2 bis 4 stellt der Anbieter die Rechnung bei Beauftragung. Der Beginn der Leistungserbringung ist nicht vom Zahlungseingang abhängig. Die Rechnung wird per E-Mail zugestellt und ist innerhalb des in der Rechnung genannten Zahlungsziels ohne Abzug zu zahlen. Eine Abbuchung per SEPA-Lastschrift findet für diese Leistungen auch dann nicht statt, wenn für das Paket ein Lastschriftmandat vorliegt.

§ 10 Datennutzung für Benchmarks und Referenzdaten

10.1 Der Anbieter ist berechtigt, aus den im Rahmen der Plattformnutzung erhobenen Daten anonymisierte und aggregierte Vergleichswerte (Benchmarks) zu erstellen und im Rahmen der Plattform sowie für eigene Studien und Veröffentlichungen zu nutzen.

10.2 Für die Erstellung von Vergleichs- und Referenzdatensätzen werden insbesondere folgende, nicht personenbeziehbare Merkmale auf Organisationsebene verwendet:

  • Branche des Unternehmens

  • Organisationsgröße (Größenklasse nach Mitarbeitendenzahl)

  • Bundesland bzw. regionaler Schwerpunkt der Organisation

Weitere, gleichwertig nicht personenbeziehbare Merkmale auf Organisations- oder Befragungsebene können einbezogen werden, soweit dies der Aussagekraft der Vergleichsdaten dient und eine Identifizierung des Kunden oder einzelner Beschäftigter weiterhin ausgeschlossen bleibt.

10.3 Personenbezogene Daten von Beschäftigten des Kunden sowie der Name oder andere identifizierende Angaben der Organisation des Kunden fließen nicht in Benchmark- oder Referenzdatensätze ein. Eine Identifizierung des Kunden oder einzelner Beschäftigter aus den aggregierten Daten ist ausgeschlossen.

10.4 Der Anbieter gibt aggregierte Benchmark-Daten nicht an Dritte zu Benchmark- oder Vergleichszwecken weiter, die in Wettbewerb zum Anbieter stehen.

§ 11 Haftung

11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

11.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

11.4 Sofern die Datensicherung nicht in den vertraglichen Leistungskatalog des Anbieters fällt, ist der Kunde für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet dieser ausschließlich für die Kosten der Wiederherstellung der Daten von ordnungsgemäß erstellten Sicherungskopien des Kunden sowie für die Wiederherstellung jener Daten, die auch bei ordnungsgemäßer Sicherung verlorengegangen wären.

11.5 Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

11.6 Für das kostenfreie Basic-Paket gelten ergänzend die abweichenden Haftungsregelungen nach § 3.2.7.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

12.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, wird der Vertrag über die Plattformnutzung auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Abrechnung erfolgt nach der bei Vertragsschluss gewählten Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich).

12.2 Symmetrische Kündigungsfristen. Bei monatlicher Abrechnungsperiode kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Bei jährlicher Abrechnungsperiode kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden.

12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte mehr als 30 Tage in Verzug ist.

12.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Kunde kann jederzeit die Kündigungsfunktion innerhalb der Plattform nutzen, um den Vertrag ganz oder teilweise (z. B. einzelne Zusatzlizenzen) zu kündigen.

12.5 Kündigung des Basic-Pakets. Für die Beendigung und Einstellung des Basic-Pakets gelten die besonderen Regelungen nach § 3.2.

12.6 Mit Wirksamwerden der Kündigung besteht keine Zugriffsmöglichkeit auf die Plattform mehr. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, die in der Plattform gespeicherten Inhalte vor Wirksamwerden der Kündigung zu sichern (Export-Funktionen werden bereitgestellt).

12.7 Die Daten des Kunden werden 30 Tage nach Wirksamwerden der Kündigung endgültig gelöscht. Innerhalb dieser Vorhaltezeit kann der Kunde der Kündigung widersprechen (vgl. § 12.8) oder die Kündigung zurücknehmen. Im Rahmen des kostenfreien Testzeitraums oder beim Basic-Paket können die Daten auch unmittelbar nach Vertragsende gelöscht werden.

12.8 Nach einer Kündigung durch den Anbieter kann der Kunde dieser innerhalb von drei Wochen nach Zugang in Textform widersprechen, sofern er die Kündigung für unberechtigt hält. Widerspricht der Kunde nicht, stehen ihm keine Schadensersatzansprüche wegen der anschließenden Datenlöschung zu.

12.9 Zusatzleistungen nach § 3.6. Die Leistungen nach den Anlagen 2 bis 4 sind Einzelleistungen. Sie haben keine Laufzeit, verlängern sich nicht automatisch und müssen nicht gekündigt werden. Bereits bezahlte, noch nicht abgerufene Leistungen bleiben innerhalb des Abrufzeitraums nach Teil B, Gemeinsame Regelungen, Ziffer 1 und für die Dauer des Accounts abrufbar. Endet der Account, entfällt die Grundlage für den Abruf. Eine Erstattung bereits gezahlter Vergütung erfolgt nicht, wenn der Kunde den Vertrag beendet hat oder der Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund gekündigt hat. Endet der Vertrag aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, erstattet er die auf nicht abgerufene Leistungen entfallende Vergütung. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 13 Geheimhaltung

13.1 Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch in sonstiger Weise zu verwerten.

13.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die

  • der empfangenden Partei bereits vor Mitteilung bekannt waren,

  • öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden,

  • der empfangenden Partei rechtmäßig von einem zur Offenlegung berechtigten Dritten zugänglich gemacht werden, oder

  • aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

13.3 Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm eingesetzten Mitarbeitenden und Nachunternehmern eine inhaltsgleiche Geheimhaltungsverpflichtung zu vereinbaren.

13.4 Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von drei Jahren fort.

§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

14.1 Die Parteien beachten die jeweils geltenden Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch den Anbieter gilt ergänzend die Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.epicwork.de/datenschutzerklaerung/ .

14.2 Soweit der Anbieter im Rahmen der Plattformnutzung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere im Rahmen der PULSE-Befragungen), schließen die Parteien hierüber eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Die AVV ist Bestandteil des Vertrages und geht diesen Nutzungsbedingungen in allen Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten vor.

14.3 Die zur Verarbeitung eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in der AVV bzw. in deren Anlagen aufgeführt.

§ 15 Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Leistungsbeschreibungen

15.1 Der Anbieter ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen (Teil A) anzupassen, soweit dies aus rechtlichen, regulatorischen, technischen oder produktbezogenen Gründen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

15.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

15.3 Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zu kündigen. Bis zum Wirksamwerden einer Änderung oder bis zur Beendigung des Vertrages gelten die bisherigen Nutzungsbedingungen fort.

15.4 Änderungen der Leistungsbeschreibungen (Teil B). Der Anbieter kann die Leistungsbeschreibungen mit Wirkung für die Zukunft ändern.

15.4.1 Für eine bereits gebuchte Zusatzleistung nach den Anlagen 2 bis 4 gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Buchung galt.

15.4.2 Für die Plattformnutzung nach Anlage 1 gilt für die laufende Abrechnungsperiode die bei deren Beginn gültige Fassung. Änderungen mit Wirkung für nachfolgende Abrechnungsperioden werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Beginn der nächsten Abrechnungsperiode mitgeteilt; §§ 15.2 und 15.3 gelten entsprechend.

15.4.3 Weiterentwicklungen nach § 2.5 sind keine Änderung im Sinne dieser Ziffer.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Auf den Vertrag und diese Nutzungsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts Anwendung.

16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Hannover als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

§ 17 Schlussbestimmungen

17.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

17.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

17.3 Die jeweils aktuelle Fassung dieses Dokuments einschließlich aller Anlagen ist auf der Webseite des Anbieters unter https://www.epicwork.de/nutzungsbedingungen/ einsehbar. Frühere Fassungen werden vom Anbieter archiviert und auf Anfrage bereitgestellt.

Teil B – Leistungsbeschreibungen

Es gelten ausschließlich die vom Kunden gebuchten Anlagen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Gemeinsame Regelungen für die Anlagen 2 bis 4

Fassung 2026-08-v1

Diese Regelungen gelten für alle Support- und Beratungsleistungen nach den Anlagen 2 bis 4. Sie sind Teil der Leistungsbeschreibung und bestimmen deren Umfang.

  1. Abrufzeitraum. Der Leistungsumfang einer gebuchten Leistung umfasst deren Durchführung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Datum der Rechnung. Werden mehrere gleichartige Leistungen gemeinsam gebucht (Kontingent), gilt dieser Zeitraum einheitlich für alle Leistungen des Kontingents. Das Ende des Abrufzeitraums wird in der Rechnung ausgewiesen, bei Leistungen nach Anlage 4 im Angebot.

  1. Wahrung des Abrufzeitraums. Der Abrufzeitraum ist gewahrt, wenn innerhalb dieses Zeitraums ein Termin vereinbart ist; der Termin selbst darf danach liegen. Kann der Anbieter dem Kunden innerhalb des Abrufzeitraums keinen Termin anbieten, verlängert sich der Zeitraum um die Dauer der Verzögerung.

  1. Verlängerung. Eine Verlängerung des Abrufzeitraums kann auf Anfrage des Kunden einvernehmlich vereinbart werden.

  1. Keine Auszahlung. Eine Auszahlung nicht abgerufener Leistungen oder deren Verrechnung mit anderen Leistungen ist ausgeschlossen. Zur Verfügbarkeit nach Vertragsende gilt § 12.9.

  1. Vorrang der einzelnen Anlage. Enthält eine Anlage oder ein individuelles Angebot einen abweichenden Leistungs- oder Durchführungszeitraum, geht dieser den Ziffern 1 bis 3 vor.

  1. Mitwirkung und Termine. Es gelten §§ 7.5 bis 7.7. Buchung und Abrechnung richten sich nach §§ 4.6 und 9.9.

Anlage 1 - Plattform und Pakete

Fassung 2026-08-v2

1. Gegenstand

Der Anbieter stellt die EpicWork Plattform als Software-as-a-Service über das Internet bereit. Sie umfasst drei Module:

  • EpicWork PULSE – Befragungen und Mitarbeiterfeedback mit Auswertung über den EpicWork Index sowie nach Einzelfragen, Teams, Standorten und Zusatzfragen.

  • EPIC LEADERSHIP – digitale Lernplattform für Führungskräfte mit Lernprogramm, regelmäßigen Microlearnings und zehn Themenwelten der Führung.

  • KNOW-HOW – Wissensplattform für Personalverantwortliche mit kuratierten HR-Inhalten, Vorlagen und Fachbeiträgen.

Zur Nutzung genügt ein internetfähiges Gerät mit aktuellem Browser. Eine Installation ist nicht erforderlich.

2. Pakete im Überblick

Lizenzdefinitionen. Eine PULSE-Lizenz entspricht einem befragten Mitarbeitenden je Befragung. Eine LEADERSHIP-Lizenz entspricht einem persönlichen Zugang zur Lernplattform.

 
 

Paket

PULSE-Lizenzen

LEADERSHIP-Lizenzen

Befragungen gleichzeitig

Module

Basic

50

1

nur PULSE, eingeschränkt

Business Pur

50

5

nur PULSE, voller Umfang

Business

150

15

5

PULSE, LEADERSHIP, KNOW-HOW

Enterprise

300

15

25

PULSE, LEADERSHIP, KNOW-HOW

 

„Befragungen gleichzeitig“ bezeichnet die Zahl der Befragungen, die zeitgleich geplant oder laufend sein können. Die Gesamtzahl der im Jahresverlauf durchgeführten Befragungen ist nicht begrenzt.

Preise

 
 

Paket

Jährliche Zahlweise

Monatliche Zahlweise

Basic

kostenfrei

kostenfrei

Business Pur

588,00 € / Jahr

61,25 € / Monat

Business

1.668,00 € / Jahr

173,75 € / Monat

Enterprise

individuelle Kalkulation

individuelle Kalkulation

 

3. Funktionsumfang

In allen Paketen enthalten: Befragungen mit fünf Kernfragen und EpicWork Index, PULSE Insight (Ursachenanalyse), Freitext-Feedback, Auswertungen (Gesamtbild, Radar, Antwortverteilung, Antwort-Timing, grüne und rote Flaggen, Trends), PDF-Report und CSV-Export.

Zusätzlich in Business Pur, Business und Enterprise: Teams und Standorte mit Segmentauswertung und Team-Heatmap, individuelle Befragungslinks (Smart-PULSE), gemischte Befragungen, Mitarbeiter-Stammdaten mit Import, Befragungsgruppen für Teilbefragungen, mehrere Zusatzfragen je Befragung, Fragen-Sets, Befragungen ohne Kernfragen sowie persönlicher Support nach § 6.4.

Einschränkungen des Basic-Pakets: eine Befragung zur selben Zeit, nur offener Befragungslink, eine Zusatzfrage je Befragung, keine Teams und Standorte, keine Segmentauswertung. Die 50 Lizenzen sind nicht aufstockbar.

Es gilt der Entwicklungsvorbehalt nach § 2.5.

4. Zusatzlizenzen

Zusatzlizenzen sind in Business Pur, Business und Enterprise jederzeit in der Anwendung buchbar und sofort nutzbar.

 
 

Lizenzart

Jährliche Zahlweise

Monatliche Zahlweise

PULSE-Lizenz

0,50 € / Lizenz / Monat

0,62 € / Lizenz / Monat

LEADERSHIP-Lizenz

8,00 € / Lizenz / Monat

10,00 € / Lizenz / Monat

 

LEADERSHIP-Zusatzlizenzen setzen ein Paket voraus, das dieses Modul enthält; in Business Pur sind sie nicht buchbar. Nicht mehr benötigte Zusatzlizenzen können zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode reduziert werden (§ 3.5.2).

5. Anonymität der Befragten

Auswertungen werden erst ab mindestens fünf Teilnehmenden je Auswertungseinheit angezeigt; dieser Mindestwert ist fest und kann nicht unterschritten werden (§ 8.2). Zusätzlich kann der Kunde für seinen Account einen höheren Wert festlegen, ab dem die Auswertung einer Befragung insgesamt freigegeben wird (§ 8.3). Weder der Kunde noch der Anbieter erhalten Auswertungen, aus denen sich das Antwortverhalten einzelner Beschäftigter ableiten lässt. Einzelheiten regeln § 8 sowie die Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

6. Verfügbarkeit und Support

Verfügbarkeit und Wartungsfenster regelt § 5, den Support regelt § 6. Für das kostenfreie Basic-Paket bestehen weder eine Verfügbarkeitszusage noch ein Supportanspruch (§§ 3.2.3, 3.2.4).

Anlage 2 - PULSE Onboarding

Fassung 2026-08-v1

1. Gegenstand

Der begleitete Start in PULSE – von der Einrichtung bis zur ersten ausgewerteten Befragung.

2. Leistungsumfang

Schritt 1 – Kickoff (60 Minuten). Ziele, Zeitplan und Rollen klären; Aufnahme der Organisationsstruktur.

Schritt 2 – Einrichtung durch EpicWork. Konfiguration der Plattform, Anlage der Teamstruktur, Einrichtung der Zusatzfragen und Durchführung einer Testbefragung.

Schritt 3 – Fragenset und Kommunikation (45 Minuten). Gemeinsames Review und Feinschliff des Fragensets; der Kunde erhält das Kommunikationspaket für seine Belegschaft.

Schritt 4 – Erste Befragung und Ergebnis-Review (60 Minuten). Begleitung beim Start der ersten Befragung, anschließend Handlungsempfehlungen und schriftliche Kurzanalyse.

Gesamtumfang: drei persönliche Termine, die vollständige Einrichtung sowie insgesamt bis zu fünf Beratungsstunden.

3. Zeitrahmen

Das Onboarding ist auf sechs Wochen angelegt und spätestens drei Monate nach Beauftragung abgeschlossen. Voraussetzung sind die Wahrnehmung der vereinbarten Termine und die Mitwirkung des Kunden nach § 7.5; Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern die Frist entsprechend.

Dieser Leistungszeitraum geht nach Ziffer 5 der Gemeinsamen Regelungen dem allgemeinen Abrufzeitraum von zwölf Monaten vor. Das Enddatum wird in der Rechnung ausgewiesen.

4. Preis und Buchung

1.490,00 €, einmalig. Maximal einmal je Account buchbar. Buchung und Abrechnung nach §§ 4.6.1 und 9.9.

Anlage 3 - PULSE Begleitung

Fassung 2026-08-v2

1. Gegenstand

Fachliche Begleitung je Befragung – vor der Befragung und bei der Auswertung der Ergebnisse.

2. Leistungsumfang je Begleitung

  • Strukturierte Vorbereitung: Review von Fragenset, Timing und interner Kommunikation anhand einer Checkliste, einschließlich einer 30-minütigen Abstimmung

  • Ergebnis-Review (60 Minuten) mit konkreten Handlungsempfehlungen

  • Schriftliche Kurzanalyse der Ergebnisse

3. Buchung und Abruf

3.1 Die Begleitung wird als Kontingent gebucht. Der Preis ist unabhängig vom Zeitpunkt des Kaufs; eine anteilige Berechnung findet nicht statt.

3.2 Die einzelnen Begleitungen werden nach Absprache im zeitlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Befragung durchgeführt.

3.3 Abrufzeitraum. Es gilt Ziffer 1 der Gemeinsamen Regelungen: zwölf Monate ab dem Datum der Rechnung über das Kontingent, einheitlich für alle Begleitungen dieses Kontingents. Das Enddatum wird in der Rechnung ausgewiesen.

3.4 Der aktuelle Stand des Kontingents – gebucht, abgerufen, offen – ist im PULSE-Account unter „Firmenprofil, Paket und Lizenzen“ einsehbar.

3.5 Für das Ergebnis-Review gilt die Voraussetzung nach § 7.7.

4. Preis

690,00 € je Befragung. Buchung und Abrechnung nach §§ 4.6.1 und 9.9.

Anlage 4 - Workshop und Beratung

Fassung 2026-08-v1

1. Gegenstand

Leistungen dieser Anlage werden nicht pauschal gebucht, sondern angefragt. Der Anbieter erstellt hierzu ein individuelles Angebot (§ 4.6.2).

2. Ergebnis-Workshop

2.1 Inhalt. Ergebnisse verstehen, Maßnahmen ableiten, Verantwortlichkeiten festlegen. Enthalten sind die Vorbereitung auf Basis der PULSE-Ergebnisse, die Durchführung sowie die Nachbereitung mit Maßnahmenliste.

2.2 Format. Halbtägig oder ganztägig, online oder vor Ort.

2.3 Preis. Ab 1.900,00 €. Der tatsächliche Preis richtet sich nach Umfang, Dauer und Format und wird im Angebot genannt.

2.4 Reisekosten. Bei Workshops vor Ort ist die Anreise im Angebotspreis berücksichtigt; eine gesonderte Nachberechnung findet nicht statt. Sind Übernachtungskosten erforderlich, werden sie im Angebot ausgewiesen.

3. Einzelne Beratungsstunden

Für konkrete Fragen zur individuellen Situation des Kunden. Der Preis wird nach Absprache vereinbart. Werden mehrere Stunden gemeinsam gebucht, gilt Ziffer 1 der Gemeinsamen Regelungen für das gesamte Kontingent.

4. Durchführungszeitraum

Es gilt Ziffer 1 der Gemeinsamen Regelungen: zwölf Monate ab dem Datum der Rechnung. Nennt das individuelle Angebot einen abweichenden Durchführungszeitraum, geht dieser vor (Ziffer 5 der Gemeinsamen Regelungen). Der maßgebliche Zeitraum wird im Angebot und in der Rechnung ausgewiesen.

5. Mitwirkung und Termine

Es gelten §§ 7.5 bis 7.7.

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